Agb

AGB

1. Finale Buchung
Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. Anzahlung

Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des gewählten Pakets fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach des Hochzeitstermins fällig. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Videograf/Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

3. Bildrechte

Die Bildrechte bleiben bei "Schindler Wedding". Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Videos/Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung und Vervielfältigung). Werden diese Bilder/Videos vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video/Foto von „Schindler Wedding“, Video/Foto © www.schindler.wedding, oder eine Verlinkung auf der offizielle Instagramseite schindler.wedding. Jegliche Manipulation der Videos/Fotos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden das der Auftragnehmer die Bilder/Videos für sein Portfolio verwenden darf. (Social Media, Webseite usw.)

4. Rücktritt & besondere Umstände

4.1 Schindler Wedding behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.

4.2 Eingang der Rücktrittserklärung– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 20% des Preises des jeweils gebuchten Paketes – bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 40 % des Preises des jeweils gebuchten Paketes – bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 60% des Preises des jeweils gebuchten Paketes.

4.3 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Paar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzdienstleister.

5. Exklusivrecht

Der Videograf/Fotograf muss der einzige professionelle Videograf/Fotograf am besagten Tag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf/Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- und Videoshooting) der einzige Videograf/Fotograf. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. Haftungsausschluss

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Schindler Wedding ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Videografen/Fotografen. Schindler Wedding bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzteam zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Auftragnehmers am gebuchten Tag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Schindler Wedding auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. Verpflegung

Essen, Getränke und Sitzplätze stehen für die Auftragnehmer (2 Personen) während der Buchungszeit zur Verfügung.

8. Kreative Freiheit & Nachbesserung

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos/Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie/Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Paar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video/Foto gewünscht, wird dies mit 75 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik, Artefakte im Bild.

9. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Videografen/Fotografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl oder dem vereinbarten Zeitraum. Weitere Stunden können bereits vor dem Tag, als auch während der Veranstaltung hinzugebucht werden. Die Auftragnehmer sind maximal bis zu 16 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung der Auftragnehmer möglich.

10. Auslieferung

Die Auslieferung der bearbeiteten Fotos erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 5 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Der fertige Hochzeitsfilm wird im Durchschnitt innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Spätestens jedoch erfolgt die vollständige Auslieferung von Foto- und Videomaterial innerhalb von 12 Wochen nach dem Hochzeitstermin.

In Ausnahmefällen (z. B. durch hohe Auftragslage, technische Probleme, Krankheit oder höhere Gewalt) kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird in diesem Fall informiert.

Ein Verzugsschaden oder Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aufgrund einer verlängerten Lieferzeit sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers vorliegt.

11. Akzeptieren der Agbs

Bei Buchung eines Paketes stimmt das Paar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schindler Wedding zu.